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Partnervereinbarung - pdf-Download - ab Acrobat Reader 7.0

1. Vertragsgegenstand : Im folgenden soll der Vertragsgegenstand zwischen ProRider und einem Vertragspartner
festgelegt werden. Der Vertrag dient zur gewerblichen Schaltung von elektronischen Anzeigen auf der
Webseite des Vertragspartners zum gegenseitigen Nutzen. Mit diesem Vertrag beschließen beide Vertragspartner
eine (Werbe) Kooperation. ProRider stellt dem Vertragspartner Werbemedien und Produkte zu Verfügung,
die in Form eines Programms auf dessen Website integriert werden. Eine Auswahl von Werbemitteln,
also Texte, Grafiken, Logos, Banner etc. und auch eine ausführliche Anleitung bzw. Gebrauchsanweisung zur
Einbindung in die Website des Vertragspartners werden von ProRider kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit
Hilfe einer Link-Code-Kennung können nach Vertragsabschluss Kunden des Vertragspartners erkannt werden
und somit eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten die aufgrund der Verlinkung zustande kam. Produkte und
Dienstleistungen von Drittanbietern sind von einer Vergütung ausgeschlossen.


2. Zustandekommen des Vertrages : ProRider stellt dem Vertragspartner ein Antragsformular zur Verfügung.
Der Vertragspartner bestätig mit dem Antrag, dass er vollgeschäftsfähig und gewerblich tätig ist. Der Vertag
tritt erst in Kraft wenn er von ProRider gegenüber dem Vertragspartner schriftlich bestätigt ist. Der Vertragspartner
versichert auf seiner Website keine Darstellung oder jegliche Hinweise auf kriminelle Handlungen
wie Pornografie, Rassenhass, politisch extreme Inhalte. Im Falle eines rechtlichen Anspruchs eines Dritten
gegen ProRider, verpflichtet sich der Vertragspartner, ProRider von diesen Ansprüchen (insbesondere von
Ordnungsstrafen oder Schadensersatz, einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung) freizustellen.


3. Lizenzen : Der gültige Vertrag ist nicht übertragbar auf Dritte, aber jederzeit von beiden Vertragspartnern
kündbar. Die von ProRider zur Verfügung gestellten Materialien (Link) dürfen nicht ohne vorherige schriftliche
Genehmigung verändert oder bearbeitet werden. Die Gestaltung des Programms die dem Vertragspartner zur
Verfügung gestellt ist urheberrechtlich geschützt und liegt bei ProRider. Gleichzeitig mit Kündigung des Vertrags
erlischt auch die Lizenz. Ändert der Vertragspartner seine URL-Adresse der Website, hat dies keinen
Einfluss auf den Vertrag.


4. Aufbau und Pflege der Partner-Website : Das von ProRider zur Verfügung gestellte Partnerprogramm bindet
der Vertragspartner in seiner Website nach seinen eigenen Vorstellungen ein. Durch die Übermittlung eines
zugeteilten Link-Codes wird ist eine Identifizierung möglich die auf verschiedene, abgestimmte Bereiche verweisen.
Jegliche Änderungen des Links bedürfen die ausdrückliche Zustimmung, gleichermaßen blieben die
Rechte der Modifizierung des Links bei ProRider. Ergänzende Werbematerialien in Bezug auf ProRider haben
im schriftlichem Einvernehmen mit ProRider zu erfolgen.

5. Berechnung der Provision : Gemäß gesonderter Vereinbarungen.
6. Pflichten und Rechte der ProRider : Unter Anleitung stellt ProRider dem Vertragspartner alle erforderlichen
Informationen, die zur ordnungsgemäßen Einrichtung des Links benötigt werden bereit. ProRider erfasst und
verwaltet die über die Partner-Links zustande kommenden Verkäufe. Auch wird von ProRider der Versand, die
Zahlungs- und Retourenabwicklung und damit alle in Zusammenhang stehenden Kundendienstleistungen.


7. Pflichten des Vertragspartners : Der Vertragspartner übernimmt die Verantwortung für die technische Einbindung
der Links die ihm im Rahmen des Partnerprogramms von ProRider zur Verfügung gestellt wird, ansonsten
kann die korrekte Registrierung und Abrechnung nicht gewährleistet werden. Der Vertragspartner ist
für die Richtigkeit, Korrektheit der Inhalte, für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege auf seiner Website
verantwortlich. Genauso hat er auf den technischen Betrieb der Website, vor allem der Links zur Website
von ProRider sicherzustellen und das diese nicht Rechte Dritter verletzen oder anderweitig gegen Gesetze
verstoßen. Entstehen durch die Verletzung des Vertragspartners möglicherweise Schadensersatzansprüche
ist er verpflichtet, ProRider von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch wenn Kosten die zur Abwehr
solcher Ansprüche oder durch offensichtlichen Missbrauch durch den Vertragspartner entstehen. Aufgrund
der Verwechslungsgefahr darf der Vertragspartner seine Website nicht so gestalten, dass der Eindruck entstehen
könnte ganz oder teilweise die Website von ProRider zu sein, außer die dafür vorgesehenen Sites
des Partnerprogramms. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt in Inhaltsverzeichnissen und -suchmaschinen
(Google, Yahoo etc.) Werbeanzeigen mit dem Keyword ProRider (oder ähnliche Schreibweise) zu schalten.
Der Begriff ProRider ist eine geschützte Marke! Zuwiderhandlungen werden mit je 1.500,00 Euro vereinbart.
ProRider behält sich ausdrücklich die Geldendmachung weiterer Ansprüche vor. Angebote im Namen von Acceptus
GmbH/ ProRider zu erstellen, anzunehmen oder ProRider zu vertreten steht dem Vertragspartner nicht
zu. Der Vertragspartner ist auch keinesfalls befugt Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Anschein
einer Vertretungsbefugnis erwecken könnten. Bei Verstößen der Vertragspartner ist er gegenüber ProRider zu
Schadensersatz verpflichtet.


8. Ende des Vertrages : Der Vertrag ist jederzeit von beiden Parteien kündbar. Dabei müssen keinerlei Gründe
angegeben werden. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet alle Banner, Buttons etc. zu löschen.
Ein Aufenthaltungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. ProRider ist verpflichtet die bis zu diesem
Zeitpunkt angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn ProRider
stehen Schadensersatzansprüche gegen den Vertriebspartner zu.


9. Gerichtsstand : Der Vertrag der beiden Parteien unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten die aus diesem
Vertrag hervorgehen wird Herne als Gerichtsstand vereinbart.


10. Vertragsänderungen : ProRider behält sich vor, Bestimmungen und Reglungen dieser Vereinbarungen jederzeit
zu ändern. Eine Benachrichtigung des Partners erfolgt per E-Mail. Die Änderung gilt als angenommen,
wenn keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung vorliegt.


11. Vertraulichkeit : Streng vertraulich zu behandeln sind alle Informationen, insbesondere geschäftliche und
finanzielle, Kunden und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen. Diese dürfen weder direkt oder
indirekt für eigene wirtschaftliche oder für andere Zwecke weiterverwendet werden. Vereinbarungen die hiervon
abweichen bedürfen schriftlicher Form. Informationen die allgemein bekannt sind oder allgemein zugängliche
Quellen, die aber nicht die Quellen der jeweiligen Vertragspartei erfahrbar sind, sind davon ausgeschlossen.
Beide Partein sind berechtigt solche Informationen weiterzugeben, wenn eine gerichtliche Anordnung
besteht, die Weitergabe an Personen erfolgt, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen oder wenn
eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht. Sämtliche Benutzerdaten sowie E-Mail Adressen dürfen
nur für interne Zwecke benutzt werden. Hierfür ist die Erklärung über den Datenschutz (die Bestandteil
dieses Vertrages ist) maßgebend.

12. Gewährleistung und Haftung : ProRider versichert, dass seine Website im Rahmen der aktuellen technischen
Möglichkeiten betrieben wird und für die weitergehende Ansprüche keine Haftung übernommen wird.
Darüber hinaus wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
von ProRider auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle vertraglicher Schadensersatzverpflichtung
der ProRider wird die Haftung für Vermögensschäden auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren
typischen Schaden maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen
der letzten 6 Monate begrenzt. Bei einer kürzeren Laufzeit ist für die Berechnung des Schadens die kürzere
Laufzeit maßgebend. Bei einem Datenverlust setzt eine Haftung voraus, dass der Vertragspartner mindestens
einmal täglich die Datenbestände sichert. Auch dann wird die Haftung, wie zuvor geregelt, begrenzt. Eine
mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


13. Teilnichtigkeit : Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, werden sich beide Parteien bemühen,
eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe
kommt. Unberührt davon bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags.

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